Impressionen aus Lautenbach
Leistungen

Basiskonto - Überprüfung einer Ablehnung beantragen

Grundsätzlich darf eine Bank Ihren Antrag ein Basiskonto nur ablehnen, wenn:

  • Sie bereits bei einer anderen Bank in Deutschland ein Zahlungskonto haben und nutzen können,
  • Sie innerhalb der letzten drei Jahre wegen einer vorsätzlichen Straftat gegen die Bank, einen seiner Mitarbeiter oder seiner Kunden verurteilt worden sind,
  • Sie bereits Inhaber eines Basiskontos bei derselben Bank sind und diese Ihren Basiskontovertrag gekündigt hat, weil Sie im Zahlungsverzug waren oder ihr Konto zu verbotenen Zwecken genutzt haben oder
  • Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verlangen, dass ein Institut die Kontoeröffnung ablehnt.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) überprüft, ob die Bank Ihren Antrag auf ein Basiskonto zu Recht abgelehnt hat.

Lag die Bank falsch, ordnet die Bafin die Eröffnung Ihres Basiskontos an.

Hinweis: Wenn Sie Ihren Antrag auf ein Basiskonto eingereicht haben, muss Ihnen die Bank innerhalb von 10 Tagen schriftlich mitteilen, dass sie für Sie kein Basiskonto eröffnen will.

Zuständige Stelle

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Eine Bank hat Ihren Antrag auf Abschluss eines Basiskontovertrags abgelehnt.

Verfahrensablauf

Ein Verwaltungsverfahren gegen Ihre Bank müssen Sie schriftlich beantragen.

  • Laden Sie den Antrag im Internet herunter und füllen Sie ihn vollständig aus.
  • Senden Sie den unterschriebenen Antrag mit den erforderlichen Unterlagen an die auf dem Formular angegebene Adresse.
  • Die BaFin bestätigt Ihnen den Eingang des Antrags schriftlich. Anschließend prüft sie, ob Sie die Voraussetzungen für den Abschluss eines Basiskontovertrags erfüllen.
  • Hat die Bank Ihren Antrag zu Unrecht abgelehnt, ordnet die BaFin die Eröffnung eines Basiskontos an. Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung über den Abschluss des Verfahrens.
  • Wenn Ihr Antrag bei der BaFin abgelehnt wird, können Sie Widerspruch einlegen, damit die Entscheidung noch einmal überprüft wird. Auch Ihre Bank kann Widerspruch einlegen, wenn die BaFin anordnet, dass ein Basiskonto für Sie eröffnet werden muss.

Hinweis: Auf dem Antragsformular müssen Sie eine Postanschrift angeben (beispielsweise von Freunden oder einem Familienmitglied).

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Abschluss eines Basiskontovertrags
  • Bescheid der Bank über die Ablehnung Ihres Antrags

Kosten

Keine

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat dessen ausführliche Fassung am 18.02.2019 freigegeben.

 

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Gemeinde Lautenbach
Hauptstraße 48
77794 Lautenbach
Fon 07802 - 9259-0
Fax 07802 - 9259-59
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