Impressionen aus Lautenbach
Leistungen

Studienkredit der KfW beantragen

Mit dem Studienkredit können Studierende ihre laufenden Kosten decken. Dabei erfolgt die Förderung unabhängig vom Einkommen der Eltern.

Konditionen

Höhe

monatlich zwischen EUR 100,00 und 650,00

Höchstbetrag

EUR 54.600

Zinssatz

  • variabler Zinssatz
  • wird jeweils am 01.04. und 01.10. neu festgelegt

Laufzeit

  • Auszahlungsphase: 3 bis 7 Jahre
  • Karenzphase: 6 bis 23 Monate
  • Tilgungsphase: maximal 25 Jahre oder bis zum 67. Geburtstag

Sicherheiten

  • keine

Tipp: Sie können den Studienkredit mit anderen Förderungen wie BAFöG oder dem KfW-Bildungskredit kombinieren.

Zuständige Stelle

die KfW Bankengruppe - Förderbank - Beratungszentrum Frankfurt am Main

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Antragsberechtigte

  • Studierende zwischen 18 und 44 Jahren
  • deutsche Staatsbürger
  • EU-Staatsbürger
  • Familienangehörige deutscher und EU-Staatsbürger
  • Bildungsinländer

Verfahrensablauf

Antragstellung und Vorlage beim Vertriebspartner

  • Drucken Sie das Vertragsangebot aus und geben Sie es bei ihrem Vertriebspartner ab.
  • Der Vertriebspartner leitet Ihre Unterlagen weiter.
  • Sofern Sie eine Zusage erhalten, erhalten Sie per Post die Zugangsdaten zum Onlinebanking.
  • Dort können Sie die Förderung abrufen.

Fristen

Sie können Ihren Antrag drei Monate im Voraus stellen. Den monatlichen Betrag können Sie jeweils zum 15.03. und 15.09. anpassen.

Erforderliche Unterlagen

  • Formblatt zum Vertragsangebot
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Studienbescheinigung
  • Nachweis eines Girokontos

Eine detaillierte Auflistung aller erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie aus den Programminformationen des KfW-Förderportals.

Kosten

  • Kreditzinsen

Vertiefende Informationen

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau hat dessen ausführliche Fassung am 10.12.2018 freigegeben.

 

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Anmeldung Feuer

Rathaus Öffnungszeiten

Montag – Donnerstag: 8.00 Uhr bis 12.00 UhrMittwoch:14.00 Uhr bis 18.00 UhrFreitag:8.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Freiwillig Maske tragen:Wir empfehlen beim Betreten des Rathauses das Tragen einer Maske.Bei steigenden Inzidenzzahlen ist die Gemeindeverwaltung gegebenenfalls gezwungen wieder entsprechend zu reagieren.

Schließtage:
16.02.2023 ab 10 Uhr geschlossen
19.05.2023 geschlossen
09.06.2023 geschlossen
07.09.2023 geschlossen
02.10.2023 geschlossen
30.10.2023 geschlossen
31.10.2023 geschlossen
27.12.2023 geschlossen
28.12.2023 geschlossen
29.12.2023 geschlossen

Kontakt

Gemeinde Lautenbach
Hauptstraße 48
77794 Lautenbach
Fon 07802 - 9259-0
Fax 07802 - 9259-59
info@lautenbach-renchtal.de