Impressionen aus Lautenbach
Leistungen

Wirtschaftsprüfer - Bestellung beantragen

Um Ihren Beruf als Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüferin ausüben zu können, müssen Sie von der Wirtschaftsprüferkammer bestellt werden. Die Bestellung müssen Sie beantragen.

Damit werden Sie gleichzeitig Mitglied in der Wirtschaftsprüferkammer. Die Mitgliedschaft ist verpflichtend.

Hinweis: Wenn zwischen bestandenem Examen und gewünschter Berufsaufnahme mehr als fünf Jahre liegen, müssen Sie in manchen Fällen eine weitere Prüfung ablegen.

Onlineantrag und Formulare

Zuständige Stelle

Wirtschaftsprüferkammer, Landesgeschäftsstelle Baden-Württemberg

Leistungsdetails

Voraussetzungen

  • Bestehen der Prüfung als Wirtschaftsprüfer
  • Für Angehörige eines anderen EU-Mitgliedstaates, eines Staates des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder der Schweiz:
    • Berechtigung zur gesetzlichen Jahresabschlussprüfung
    • Eignungsprüfung

Verfahrensablauf

Die Bestellung zum Wirtschaftsprüfer oder zur Wirtschaftsprüferin müssen Sie bei der Landesgeschäftsstelle der Wirtschaftsprüferkammer beantragen. Das entsprechende Formular erhalten Sie entweder dort oder Sie können es von den Seiten der Wirtschaftsprüferkammer herunterladen. Das Formular reichen Sie ausgefüllt zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der Landesgeschäftsstelle ein.

Steht der Bestellung nichts im Wege, erhalten Sie einen Termin zur Vereidigung. Nach der Vereidigung wird Ihnen eine Urkunde über die Zulassung ausgehändigt.

Hinweis: Sie werden als Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüferin in das Berufsregister der Wirtschaftsprüferkammer eingetragen.

Als Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüferin dürfen Sie nicht bei einer der folgenden Gesellschaften angestellt, sondern ausschließlich deren gesetzlicher Vertreter sein:

  • Buchprüfungsgesellschaften
  • Steuerberatungsgesellschaften
  • Rechtsanwaltsgesellschaften

Fristen

Antrag auf Bestellung: innerhalb fünf Jahren nach Bestehen des Wirtschaftsprüfer-Examens beziehungsweise der Eignungsprüfung

Achtung: Bei verspätetem Antrag kann eine erneute (Teil-)Prüfung angeordnet werden.

Erforderliche Unterlagen

  • ausgefülltes Antragsformular einschließlich der dazugehörigen Erklärung
  • Nachweis der bestandenen Prüfung zum Wirtschaftsprüfer oder zur Wirtschaftsprüferin
    • für Angehörige eines anderen EU-Mitgliedsstaates, eines Staates des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder der Schweiz: Bestätigung des Bestehens der Eignungsprüfung
      Die Eignungsprüfung müssen Sie vor der Prüfungskommission abgelegt haben.
    • Nachweis über die Berechtigung zur gesetzlichen Jahresabschlussprüfung
  • Erfassungsbogen für Ureintrag Berufsregister als Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüferin
  • Wenn Sie selbständig sind, zusätzlich: Nachweis über eine Berufshaftpflichtversicherung
  • Wenn Sie angestellt sind, zusätzlich: Bescheinigung des Arbeitgebers
  • Weitere Unterlagen können erforderlich sein, z.B.:
    • Nachweis akademischer Titel, Grade und Zusätze
    • erweiterte Liste der Sozien
    • Bescheinigung der Partnerschaft oder Eigenerklärung zu Vorbehaltsaufgaben als Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüferin

Hinweis: Zur Bestellungsveranstaltung müssen Sie einen Personalausweis oder ein anderes Identifikationspapier mitbringen.

Kosten

  • Verwaltungsgebühr für die Bestellung: EUR 230,00
  • Jahresbeitrag der Wirtschaftsprüferkammer: EUR 468,00 (ab dem 01. Januar 2020: EUR 516,00)

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Wirtschaftsprüferkammer hat dessen ausführliche Fassung am 06.09.2019 freigegeben.

 

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Anmeldung Feuer

Rathaus Öffnungszeiten

Montag – Donnerstag: 8.00 Uhr bis 12.00 UhrMittwoch:14.00 Uhr bis 18.00 UhrFreitag:8.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Freiwillig Maske tragen:Wir empfehlen beim Betreten des Rathauses das Tragen einer Maske.Bei steigenden Inzidenzzahlen ist die Gemeindeverwaltung gegebenenfalls gezwungen wieder entsprechend zu reagieren.

Schließtage:
16.02.2023 ab 10 Uhr geschlossen
19.05.2023 geschlossen
09.06.2023 geschlossen
07.09.2023 geschlossen
02.10.2023 geschlossen
30.10.2023 geschlossen
31.10.2023 geschlossen
27.12.2023 geschlossen
28.12.2023 geschlossen
29.12.2023 geschlossen

Kontakt

Gemeinde Lautenbach
Hauptstraße 48
77794 Lautenbach
Fon 07802 - 9259-0
Fax 07802 - 9259-59
info@lautenbach-renchtal.de