Impressionen aus Lautenbach
Leistungen

Zugang zu den Stasi-Unterlagen beantragen

Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR werden von der Stasi-Unterlagen-Behörde (BStU) erschlossen und verwaltet.

Zuständige Stelle

Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU)

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Jedermann hat das Recht, einen Antrag auf Einsicht in die seine Person betreffenden Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR zu stellen.

Die Unterlagen zu vermissten oder verstorbenen Personen sind unter den einschränkenden Bedingungen des Stasi-Unterlagen-Gesetzes für Angehörige ausnahmsweise zugänglich.

Verfahrensablauf

Um sicherzugehen, dass niemand unberechtigt Einblick in die eventuell zu Ihnen vorhandenen Unterlagen beantragt, bedarf es neben Ihrer Unterschrift auch einer Bestätigung der Angaben zu Ihrer Person.

Wenn Sie Ihren Antrag persönlich einreichen, wird diese Identitätsbestätigung durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Behörde vorgenommen. Dazu benötigen Sie Ihren Personalausweis.

Wenn Sie Ihren Antrag nicht persönlich einreichen, wird die Identitätsbestätigung bei Vorlage eines gültigen Personaldokumentes von Ihrer zuständigen Meldebehörde ausgestellt und kann direkt auf dem beiliegenden Antragsvordruck erfolgen.

Wenn Sie Ihren Antrag online stellen, benötigen Sie lediglich einen neuen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion.

Erforderliche Unterlagen

  • Wenn Sie Ihren Antrag persönlich einreichen: Ihren Personalausweis.
  • Wenn Sie Ihren Antrag nicht persönlich einreichen: die Identitätsbestätigung von Ihrer Meldebehörde
  • Wenn Sie Ihren Antrag online stellen: einen neuen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion.

Kosten

Schriftliche Auskünfte an Betroffene, an Dritte oder nahe Angehörige Vermisster oder Verstorbener (§§ 13, 15 StUG) und die Einsichtnahme durch Betroffene, durch Dritte oder durch nahe Angehörige Vermisster oder Verstorbener (§§ 13, 15 StUG): kostenlos.

Für Auslagen, wie etwa für die Herausgabe von Duplikaten, fallen ab einer Höhe von EUR 2,56 Kosten an.

Duplikate von Papiervorlagen und verfilmten Akten kosten je Seite (DIN A4 bzw. DIN A3) mindestens EUR 0,03 und höchstens EUR 0,26.

Bearbeitungsdauer

Innerhalb eines halben Jahres erhalten Sie eine erste Auskunft darüber, ob Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes zu Ihnen angelegt wurden. Aufgrund der hohen Anzahl von Anträgen und der aufwendigen Vorarbeiten kann es in der Folge zu einer längeren Wartezeit bis zur Einsichtnahme in die Unterlagen kommen.

Freigabevermerk

Stand: 17.08.2017

Verantwortlich: Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien

 

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Anmeldung Feuer

Rathaus Öffnungszeiten

Montag – Donnerstag: 8.00 Uhr bis 12.00 UhrMittwoch:14.00 Uhr bis 18.00 UhrFreitag:8.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Freiwillig Maske tragen:Wir empfehlen beim Betreten des Rathauses das Tragen einer Maske.Bei steigenden Inzidenzzahlen ist die Gemeindeverwaltung gegebenenfalls gezwungen wieder entsprechend zu reagieren.

Schließtage:
16.02.2023 ab 10 Uhr geschlossen
19.05.2023 geschlossen
09.06.2023 geschlossen
07.09.2023 geschlossen
02.10.2023 geschlossen
30.10.2023 geschlossen
31.10.2023 geschlossen
27.12.2023 geschlossen
28.12.2023 geschlossen
29.12.2023 geschlossen

Kontakt

Gemeinde Lautenbach
Hauptstraße 48
77794 Lautenbach
Fon 07802 - 9259-0
Fax 07802 - 9259-59
info@lautenbach-renchtal.de