Impressionen aus Lautenbach

Agentur für Arbeit

Sie müssen für Ihre Agentur für Arbeit jederzeit über den Postweg erreichbar sein.

Wenn Sie z. B. infolge eines Umzuges nicht oder nur mit einer zeitlichen Verzögerung erreichbar sind, besteht kein Anspruch auf Arbeitslosengeld. Ein Postnachsendeantrag gewährleistet Ihre Erreichbarkeit nicht.

Zugehörige Leistungen

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen.

 

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Rathaus Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag9:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch14:00 - 18 Uhr

Schließtage:
10.05.2024
10.06.2024 (Auszählung Wahl)
05.09.2024
04.10.2024
23.12.2024
24.12.2024
27.12.2024
30.12.2024
31.12.2024

Kontakt

Gemeinde Lautenbach
Hauptstraße 48
77794 Lautenbach
Fon 07802 - 9259-0
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