Antrag auf Versorgung mit Wasser
Aktueller Härtebereich Trinkwasser
Die Wasserversorgungsunternehmen haben dem Verbraucher mindestens einmal jährlich den Härtebereich des Trinkwassers mitzuteilen. Ferner bei jeder nicht nur vorübergehenden Änderung des Härtebereichs.
Nach § 9 des Wasch- und Reinigungsmittelgesetzes sind die Wasserversorgungsunternehmen verpflichtet, dem Verbraucher die Härtebereiche für Trinkwasser wie folgt anzugeben:
Härtebereich weich
weniger als 1,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter,
(entspricht 8,4° dH)
Härtebereich mittel
1,5 bis 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter,
(entspricht 8,4 bis 14° dH)
Härtebereich hart
mehr als 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter
(entspricht mehr als 14° dH).
DDas untersuchte Trinkwasser der Gemeinde Lautenbach hat nach der letzten Untersuchung vom 20. Juli 2021 eine Gesamthärte von 7,2° dH (1,3 Millimol Calciumcarbonat je Liter) und ist somit in den weichen Härtebereich einzuordnen.