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Antrag auf Versorgung mit Wasser


​Aktueller Härtebereich Trinkwasser

Aktueller Härtebereich Trinkwasser 
Die Wasserversorgungsunternehmen haben dem Verbraucher mindestens einmal jährlich den Härtebereich des Trinkwassers mitzuteilen. Ferner bei jeder nicht nur vorübergehenden Änderung des Härtebereichs.
 
Nach § 9 des Wasch- und Reinigungsmittelgesetzes sind die Wasserversorgungsunternehmen verpflichtet, dem Verbraucher die Härtebereiche für Trinkwasser wie folgt anzugeben:
 
Härtebereich weich
weniger als 1,5 Millimol
Calciumcarbonat je Liter,
(entspricht 8,4° dH)
Härtebereich mittel
1,5 bis 2,5 Millimol
Calciumcarbonat je Liter,
(entspricht 8,4 bis 14° dH)
Härtebereich hart
mehr als 2,5 Millimol
Calciumcarbonat je Liter
(entspricht mehr als 14° dH).
 
Das untersuchte Trinkwasser der Gemeinde Lautenbach hat nach der letzten Untersuchung vom 02. Juni 2023 eine Gesamthärte von 7,5° dH (1,3 Millimol Calciumcarbonat je Liter) und ist somit in den weichen Härtebereich einzuordnen.
 
 

 

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