Aktueller Härtebereich Trinkwasser
Die Wasserversorgungsunternehmen haben dem Verbraucher mindestens einmal jährlich den Härtebereich des Trinkwassers mitzuteilen. Ferner bei jeder nicht nur vorübergehenden Änderung des Härtebereichs. Nach § 9 des Wasch- und Reinigungsmittelgesetzes sind die Wasserversorgungsunternehmen verpflichtet, dem Verbraucher die Härtebereiche für Trinkwasser wie folgt anzugeben: Härtebereich weichweniger als 1,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter,(entspricht 8,4° dH)
Härtebereich mittel1,5 bis 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter,(entspricht 8,4 bis 14° dH)
Härtebereich hartmehr als 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter(entspricht mehr als 14° dH). Das untersuchte Trinkwasser der Gemeinde Lautenbach hat nach der letzten Untersuchung vom 26. März 2026 eine Gesamthärte von 7,4° dH (1,3 Millimol Calciumcarbonat je Liter) und ist somit in den weichen Härtebereich einzuordnen.



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