Öffentliche Bekanntmachung
Öffentliche Bekanntmachung
Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Oberkirch - Renchen - LautenbachVeröffentlichung der 4. Änderung des Flächennutzungsplans mit Umweltbericht nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Der gemeinsame Ausschuss des Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Oberkirch - Renchen - Lautenbach hat in seiner Sitzung am 08.05.2025 dem Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplans mit Umweltbericht zugestimmt. Die Zustimmung in den jeweiligen Gemeinderäten erfolgte ebenfalls. Gleichzeitig beschloss der gemeinsame Ausschuss die Veröffentlichung der 4. Änderung des Flächennutzungsplans mit Umweltbericht nach § 3 Abs. 2 BauGB. Der Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) mit Begründung und Umweltbericht, der die Beschreibung und die Bewertung der Umweltauswirkungen der geplanten Flächenausweisungen auf die Schutzgüter Mensch, Boden, Wasser, Klima, Pflanzen-/Tierwelt und Landschaftsbild/Erholung, die Aussage bzgl. Betroffenheit von Natura 2000-Gebieten und Aussagen zum Artenschutz (gem. § 44 Bundesnaturschutzgesetz -BNatSchG) darlegt, sowie der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung wird in der Zeit vom
Mai 2025 bis 27. Juni 2025 (einschließlich)
unter den Internet-Adressen:https://www.oberkirch.de/oeffentliche-auslegung und www.renchen.de und www.lautenbach-renchtal.de sowie im zentralen Internetportal des Landes Baden-Württemberg https://www.uvp-verbund.de/kartendienste (Bauleitplanung) veröffentlicht.Zusätzlich können die Unterlagen bei der Stadt Oberkirch, Fachbereich Planen und Bauen, Pavillon Ost, Eisenbahnstraße 1, Eingangsbereich Kellergeschoss, beim Bürgermeisteramt Renchen, Erdgeschoss, Hauptstr. 57, 77871 Renchen und beim Bürgermeisteramt Lautenbach, Obergeschoss, Zimmer 5, Besprechungsraum, Hauptstr. 48, 77794 Lautenbach während der üblichen Sprechzeiten eingegeben werden.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung gegeben. Während der Veröffentlichungsfrist können Anregungen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen nach Möglichkeit elektronisch an die E-Mail-Adresse stadtplanung@oberkirch.de übermittelt werden.Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege (z.B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) bei der Stadt Oberkirch, der Stadt Renchen oder der Gemeinde Lautenbach vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen am Ende des Verfahrens mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Mit der 4. Änderung des FNP soll folgende Fläche herausgenommen werden:
Oberkirch OT ÖdsbachÖ1Herausnahme Wohnbaufläche "Obere Alm" und Darstellung als Fläche für die Landwirtschaft Die Flächenherausnahme und der Flächennachtrag im Rahmen der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie deren Lage, sind den beigefügten Übersichtsplänen zu entnehmen.
Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen StellungnahmenRP Freiburg, Abt. 2, Ref. 21, Raumordnung - Bauwesen (Flächentausch) RP Freiburg, Abt.9, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (Bodenenkunde, angewandte Geologie, Bergbau) RP Stuttgart, Landesamt für Denkmalpflege (archäologische Funde) Regionalverband südl. Oberrhein (Flächentausch) LRA Ortenaukreis, Amt für Umweltschutz (Flächentausch) LRA Ortenaukreis, Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz (Altlasten) LRA Ortenaukreis, Amt für Landwirtschaft (Flächentausch) IHK Südl. Oberrhein, Freiburg (Flächentausch)
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und liegen mit aus:
Umweltbericht im Erläuterungsbericht, gemäß BauGB Aussagen zur Methodik, zur Betroffenheit von Natura 2000-Gebieten und weiteren Schutzgebieten /- objekten sowie des Biotopverbundes incl. einer Umweltprüfung der Fläche Ö1 (Herausnahme), i.d.F.v. Februar 2025
Hinweis: Die Umweltprüfung der nachrichtlich übernommenen Fläche T1 erfolgte im Bebauungsplanverfahren "Hubeneck".Mit der 4. Änderung erfolgen auch nachrichtliche Übernahmen und Berichtigungen von bereits rechtskräftigen Bebauungsplänen und Satzungen auf der Gemarkung Oberkirch.Die Stadt Renchen und die Gemeinde Lautenbach sind von der 4. Änderung nicht betroffen.Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.Weiter wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB). AnlagenPlanzeichnung LegendePlanzeichnung Oberkirch-ÖdsbachPlanzeichnung OberkirchPlanzeichnung Oberkirch-Tiergarten Oberkirch, den 16.05.2025 gez. Gregor Bühler, Verbandsvorsitzender