Impressionen aus Lautenbach

Generelle Aus- und Einfuhrbeschränkungen

Zum Schutz der Bevölkerung, der Umwelt, der Tier- und Pflanzenwelt sowie der internationalen Sicherheit dürfen nicht alle Waren uneingeschränkt nach Deutschland eingeführt oder aus Deutschland ausgeführt werden. Für einige Produkte gelten sogar absolute Ein- oder Ausfuhrverbote.

Für welche Warenbereiche es Verbote und Beschränkungen bei der Aus- und Einfuhr gibt, können Sie auf den Internetseiten der Bundeszollverwaltung nachlesen.

Hinweis: Bei der privaten Ausfuhr von Waren bestehen in erster Linie Beschränkungen beim Verbringen von Kulturgütern aus Deutschland in Länder außerhalb der Europäischen Gemeinschaft.

Neben den Einfuhrbestimmungen nach Deutschland müssen Sie auch die Ausfuhrbestimmungen Ihres Urlaubslandes beachten. Besonders, wenn Sie Kulturgüter (z.B. Kunstgegenstände oder Antiquitäten) einführen möchten, sollten Sie vorsichtig sein, da es dafür in vielen Ländern Ausfuhrbeschränkungen oder -verbote gibt. Erkundigen Sie sich beim Zoll in Ihrem Urlaubsland über die geltenden Bestimmungen.

 

aktuelle Ausschreibungen

Ihr Auskunftservice für Ihren Ausweis

Zur Auskunft auf Foto klicken
für nähere Informationen Bild anklicken

Anmeldung Feuer

Rathaus Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag9:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch14:00 - 18 Uhr

Schließtage:

2026
12.02.2026
15.05.2026
05.06.2026
30.07.2026
24.12.2026
31.12.2026

Kontakt

Gemeinde Lautenbach
Hauptstraße 48
77794 Lautenbach
Fon 07802 - 9259-0
info@lautenbach-renchtal.de