Impressionen aus Lautenbach

Neuordnung von Grundstücken

Unterschiedliche Eigentumsverhältnisse an Grundstücken können unter Umständen einer wirtschaftlichen Nutzung von Flächen im Weg stehen. Das ist z.B. der Fall, wenn eine geplante Bundesstraße nicht gebaut werden kann, weil privates Eigentum in Anspruch genommen werden muss und landwirtschaftliche Flächen durchschnitten werden. Für diese Fälle gibt es bestimmte Bodenordnungsverfahren, die Grundstücke der Größe, Lage und Form nach wirtschaftlicher gestalten beziehungsweise bebaubar machen oder dazu führen sollen, dass Flächen für den Neubau von im Allgemeininteresse liegenden Projekten verfügbar werden.

Die wichtigsten Neuordnungsverfahren sind Umlegungen nach dem Baugesetzbuch und Flurneuordnungen/Flurbereinigungen nach dem Flurbereinigungsgesetz:

Mit einem Umlegungsverfahren werden Grundstücke umgestaltet, die in einem abgegrenzten Gebiet liegen. Meistens ist das der Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Alle Einzelgrundstücke werden dabei gedanklich vereinigt und Flächen für die öffentliche Nutzung abgezogen. Die restlichen Flächen werden neu in Einzelgrundstücke geteilt. Betroffene Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer erhalten ein neues Grundstück. Dieses hat mindestens den Wert ihres alten. Oder der Unterschied wird ihnen in Geld abgegolten.

Flurbereinigungen, die auch als Flurneuordnungen bezeichnet werden, können in verschiedenen Arten durchgeführt werden. Dazu werden innerhalb eines abgegrenzten Gebietes die bestehenden Grundstücke in einem wertgleichen Tausch zweckmäßig umgestaltet. Ziel der Flurneuordnungsverfahren ist es, ländliche Räume in ihren Strukturen weiterzuentwickeln. Alle Grundeigentümer innerhalb eines Flurneuordnungsgebietes bilden die Teilnehmergemeinschaft, siehe Rechte der Teilnehmer.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat ihn am 21.11.2018 freigegeben.

 

aktuelle Ausschreibungen

für nähere Informationen Bild anklicken

Anmeldung Feuer

Rathaus Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag9:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch14:00 - 18 Uhr

Schließtage:
10.05.2024
10.06.2024 (Auszählung Wahl)
05.09.2024
04.10.2024
23.12.2024
24.12.2024
27.12.2024
30.12.2024
31.12.2024

Kontakt

Gemeinde Lautenbach
Hauptstraße 48
77794 Lautenbach
Fon 07802 - 9259-0
info@lautenbach-renchtal.de