Impressionen aus Lautenbach

Schutz geistigen Eigentums

Gewerbliche Schutzrechte können sicherstellen, dass sich andere Ihre Idee nicht zu eigen und vor Ihnen zu Geld machen. Eine Erfindung auf einem technischen Gebiet können Sie beispielsweise schützen, indem Sie ein Patent dafür anmelden.

Persönliche geistige Schöpfungen sind hingegen durch das Urheberrecht geschützt.

Freigabevermerk

Stand: 08.04.2025

Verantwortlich: Justizministerium Baden-Württemberg

 

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2026
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24.12.2026
31.12.2026

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Gemeinde Lautenbach
Hauptstraße 48
77794 Lautenbach
Fon 07802 - 9259-0
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