Impressionen aus Lautenbach

Städtebauförderung

Die Städtebauförderung unterstützt Städte, Gemeinden und Zweckverbände, um städtebauliche Missstände zu beheben. Ziel ist die Durchführung und Förderung von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen, durch die ein abgegrenztes Sanierungsgebiet wesentlich verbessert oder umgestaltet wird. Zu den geförderten Maßnahmen zählen unter anderem private und kommunale Modernisierungsmaßnahmen, die Neugestaltung des öffentlichen Raums und Verbesserungen gewerblicher Standorte.

Die Fördermittel werden als Anteilsfinanzierung für die einheitliche Vorbereitung und zügige Durchführung bereitgestellt.

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich elektronisch über das Serviceportal.

Für die Nutzung benötigen Sie ein Nutzerkonto bei Mein Unternehmenskonto (MUK). Das MUK ist das zentrale bundesweite Zugangskonto zu digitalen Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Die Anmeldung erfolgt sicher über ein ELSTER-Organisationszertifikat auf Basis Ihrer Steuernummer.

Für bewilligte städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen bzw. städtebauliche Vorhaben benötigen Sie zusätzlich die Bewilligungs-ID und den Passcode. Die Bewilligungs-ID können Sie dem Bewilligungsbescheid entnehmen. Alternativ wurde Ihnen diese auf separatem Weg mitgeteilt. Der Passcode wurde Ihnen ebenfalls auf separatem Weg mitgeteilt.

Zugehörige Leistungen

Freigabevermerk

16.10.2026 Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg

 

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Einwilligung Jubilare

Rathaus Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag9:00 - 12:00 Uhr
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Schließtage:

2026
12.02.2026
15.05.2026
05.06.2026
30.07.2026
24.12.2026
31.12.2026

Kontakt

Gemeinde Lautenbach
Hauptstraße 48
77794 Lautenbach
Fon 07802 - 9259-0
info@lautenbach-renchtal.de