Impressionen aus Lautenbach

Überführung innerhalb Deutschlands

Mit der Überführung der Leiche innerhalb Deutschlands (zum Beispiel in ein anderes Bundesland) können Sie ein Bestattungsunternehmen beauftragen. Dieses erfüllt dann die rechtlichen Auflagen und übernimmt die Organisation der Überführung für Sie.

Voraussetzung für die Überführung ist, dass die Todesbescheinigung vorliegt; grundsätzlich ist die Beförderung erst dann zulässig, wenn der nicht vertrauliche Teil der Todesbescheinigung den Vermerk über die Eintragung in das Sterberegister trägt.

Für die Beförderung einer Leiche innerhalb des Bundeslandes ist kein Leichenpass erforderlich.

Liegt das Ziel der Überführung außerhalb des Bundeslandes und innerhalb Deutschlands (zum Beispiel ein anderes Bundesland), ist ein Leichenpass erforderlich, wenn das Bundesland, in das die Leiche überführt werden soll oder ein auf der Fahrt berührtes Bundesland einen Leichenpass verlangt.

Soll die Leiche zum Zwecke der Feuerbestattung in ein anderes Bundesland oder ins Ausland befördert werden, muss eine zweite Leichenschau durchgeführt werden.

Rechtsgrundlage

Bestattungsgesetz Baden-Wüttemberg (BestattG BW):

  • § 43 Allgemeines
  • § 44 Leichenpaß
  • § 45 Verstorbene aus dem Ausland
  • § 46 Beförderungsunterlagen und Beförderungsverzeichnis
  • § 47 Bestattungsfahrzeuge

Verordnung des Sozialministeriums zur Durchführung des Bestattungsgesetzes (Bestattungsverordnung - BestattVO):

  • § 28 Leichenpass
  • § 29 Beförderung Verstorbener im Öffentlichen Raum

Freigabevermerk

11.05.2026 Sozialministerium Baden-Württemberg

 

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