Impressionen aus Lautenbach

Überwachung der Geschwindigkeit - Bußgelder

Bei Geschwindigkeitskontrollen kommen beispielsweise zum Einsatz :

  • Lichtschranken
  • Brückenabstandsmessverfahren
  • Lasertechnologie (sowohl Großgeräte als auch Handlasermessgeräte)
  • Videofahrzeuge

Strecken oder Orte, an denen häufig Unfälle passieren, werden besonders intensiv überwacht.

Um Staus zu vermeiden und einen größtmöglichen Verkehrsfluss zu ermöglichen, werden auf einigen Autobahnen in Baden-Württemberg sogenannte "Streckenbeeinflussungsanlagen" eingesetzt. Diese geben, je nach Auslastung des jeweiligen Streckenabschnitts, unter anderem die "optimale" Geschwindigkeit vor und ersetzen damit die starren Geschwindigkeitsbeschränkungen.

Wenn sich bei einer Verkehrskontrolle gezeigt hat, dass Sie zu schnell gefahren sind, werden je nachdem, wie Ihr Fall gewertet wird, ein Bußgeld, Punkte "in Flensburg" oder ein Fahrverbot verhängt. Ausschlaggebend für die Bewertung ist beispielsweise,

  • ob Sie innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften zu schnell gefahren sind,
  • mit welchem Fahrzeug (zum Beispiel Pkw, Bus, Motorrad) Sie unterwegs waren und
  • die Höhe der Übertretung.

Im Punktekatalog des Kraftfahrt-Bundesamts finden Sie Informationen darüber, welche Straftat oder Ordnungswidrigkeit mit wie vielen Punkten oder einem Fahrverbot geahndet werden.

Sollten Sie eine solche Ordnungswidrigkeit oder Straftat begangen haben und das Bußgeld oder die Strafe rechtskräftig geworden sein, werden die vergebenen Punkte ins Verkehrszentralregister eingetragen. Wie Sie Ihren Punktestand erfragen können, erfahren Sie im Kapitel "Fahreignungsregister" der Lebenslage "Führerschein".

Darüber hinaus stellen einige Verkehrssicherheitsverbände sowie private Anbieter im Internet "Bußgeldrechner" kostenlos zur Verfügung.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

Stand: 30.03.2022

Verantwortlich: Verkehrsministerium Baden-Württemberg

 

aktuelle Ausschreibungen

für nähere Informationen Bild anklicken

Anmeldung Feuer

Rathaus Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag9:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch14:00 - 18 Uhr

Schließtage:
10.05.2024
10.06.2024 (Auszählung Wahl)
05.09.2024
04.10.2024
23.12.2024
24.12.2024
27.12.2024
30.12.2024
31.12.2024

Kontakt

Gemeinde Lautenbach
Hauptstraße 48
77794 Lautenbach
Fon 07802 - 9259-0
info@lautenbach-renchtal.de