Impressionen aus Lautenbach
Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit

Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

Beschreibung

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

  • kontrolliert,
  • beträt und
  • geht Beschwerden nach,

soweit es um den Datenschutz bei öffentlichen Stellen des Bundes und bei Telekommunikationsunternehmen geht. Der Bundesbeauftragte ist ferner für die Kontrolle zuständig, soweit für das geschäftsmäßige Erbringen von Postdiensten Daten von natürlichen oder juristischen Personen erhoben, verarbeitet und genutzt werden.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit kontrolliert, ob Bundesbehörden (z. B. Bundesministerium, Bundesverwaltungsamt, Bundeskriminalamt) Bundesgerichte, soweit sie in Verwaltungsangelegenheiten tätig werden, andere Organe der Rechtspflege des Bundes und andere öffentlich-rechtlich organisierte Einrichtungen des Bundes und der Bundes unmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts (z. B. Bundesagentur für Arbeit, Deutsche Rentenversicherung Bund, überregionale gesetzliche Krankenversicherungen in öffentlich-rechtlicher Form installierte Unternehmen des Bundes wie z. B. Kreditanstalt für den Wiederaufbau, Deutsche Ausgleichsbank sowie Telekommunikations- und Postdienstunternehmen) das Bundesdatenschutzgesetz und andere Vorschriften über den Datenschutz einhalten.

Außerdem berät der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit die Bundesregierung, die Ministerien, die Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen in Datenschutzfragen und gibt ihnen Empfehlungen zur Verbesserung des Datenschutzes.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit geht zudem Beschwerden von Bürgern nach, die der Ansicht sind, dass eine der oben genannten öffentlichen Stellen zu Unrecht ihre Daten erhoben, gespeichert, genutzt oder weitergegeben hat oder ihrer Pflicht zur Datenlöschung nicht nachgekommen ist.

Der Bundesbeauftragte erstattet dem Deutschen Bundestag alle zwei Jahre einen schriftlichen Tätigkeitsbericht.

Hausanschrift

Husarenstraße 30
53117 Bonn
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Kontakt

Telefon (01 88) 87 79 90
Fax (01 88) 87 79 95 50
 

aktuelle Ausschreibungen

für nähere Informationen Bild anklicken

Anmeldung Feuer

Rathaus Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag9:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch14:00 - 18 Uhr

Schließtage:
10.05.2024
10.06.2024 (Auszählung Wahl)
05.09.2024
04.10.2024
23.12.2024
24.12.2024
27.12.2024
30.12.2024
31.12.2024

Kontakt

Gemeinde Lautenbach
Hauptstraße 48
77794 Lautenbach
Fon 07802 - 9259-0
info@lautenbach-renchtal.de