Impressionen aus Lautenbach
Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit

Grundbucheinsichtsstelle Lautenbach

Beschreibung

Die im Rahmen der Grundbuchamtsreform in Baden-Württemberg eingerichteten Grundbucheinsichtsstellen haben gegenüber den früheren Grundbuchämtern bei den Bezirksnotariaten bzw. bei den Kommunen eingeschränkte Zuständigkeiten. Bei den Einsichtsstellen kann nur Einsicht genommen bzw. ein Grundbuchauszug erteilt werden und auch das nur, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt. Ein berechtigtes Interesse besteht zum Beispiel beim Eigentümer oder Gläubiger.

Für alle andere Anliegen, wie etwa die Eintragung von

  • Eigentumsumschreibungen
  • Grundschulden
  • Hypotheken
  • Grunddienstbarkeiten
  • Vormerkungen
  • usw.

sind ausschließlich die Grundbuchämter bei den Amtsgerichten zuständig.

Hausanschrift

Hauptstraße 48
77794 Lautenbach
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Kontakt

Telefon (0 78 02) 92 59 16

Formulare und Onlinedienste

 

aktuelle Ausschreibungen

Ihr Auskunftservice für Ihren Ausweis

Zur Auskunft auf Foto klicken
für nähere Informationen Bild anklicken

Anmeldung Feuer

Rathaus Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag9:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch14:00 - 18 Uhr

Schließtage:

2025/2026

24.12.2025
29.12.2025
30.12.2025
31.12.2025
12.02.2026
15.05.2026
04.06.2026
30.07.2026
24.12.2026
31.12.2026

Kontakt

Gemeinde Lautenbach
Hauptstraße 48
77794 Lautenbach
Fon 07802 - 9259-0
info@lautenbach-renchtal.de