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Externe Organisationseinheit

Grundbucheinsichtsstelle Lautenbach

Beschreibung

Die im Rahmen der Grundbuchamtsreform in Baden-Württemberg eingerichteten Grundbucheinsichtsstellen haben gegenüber den früheren Grundbuchämtern bei den Bezirksnotariaten bzw. bei den Kommunen eingeschränkte Zuständigkeiten. Bei den Einsichtsstellen kann nur Einsicht genommen bzw. ein Grundbuchauszug erteilt werden und auch das nur, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt. Ein berechtigtes Interesse besteht zum Beispiel beim Eigentümer oder Gläubiger.

Für alle andere Anliegen, wie etwa die Eintragung von

  • Eigentumsumschreibungen
  • Grundschulden
  • Hypotheken
  • Grunddienstbarkeiten
  • Vormerkungen
  • usw.

sind ausschließlich die Grundbuchämter bei den Amtsgerichten zuständig.

Hausanschrift

Hauptstraße 48
77794 Lautenbach
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Kontakt

Telefon (0 78 02) 92 59 16

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2026
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24.12.2026
31.12.2026

Kontakt

Gemeinde Lautenbach
Hauptstraße 48
77794 Lautenbach
Fon 07802 - 9259-0
info@lautenbach-renchtal.de