Impressionen aus Lautenbach

Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU

Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU ist mit der Niederlassungserlaubnis vergleichbar.
Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU ist ebenfalls ein unbefristeter Aufenthaltstitel.
Sie bietet aber ein größeres Maß an Mobilität innerhalb des EU-Raums.

Vertiefende Informationen

Die Voraussetzungen für eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU entsprechen im Wesentlichen denjenigen der Niederlassungserlaubnis.

Freigabevermerk

18.02.2022 Justizministerium Baden-Württemberg

 

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Anmeldung Feuer

Rathaus Öffnungszeiten

Montag – Donnerstag: 
8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Mittwoch:
14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag:
8.00 Uhr bis 12.30 Uhr

Schließtage:
10.05.2024
10.06.2024 (Auszählung Wahl)
05.09.2024
04.10.2024
23.12.2024
24.12.2024
27.12.2024
30.12.2024
31.12.2024

Kontakt

Gemeinde Lautenbach
Hauptstraße 48
77794 Lautenbach
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