Impressionen aus Lautenbach

Nutztierhaltung

Nutztierhaltung nach dem Tierschutzrecht ist die Haltung von landwirtschaftlichen Nutztieren oder anderen warmblütigen Wirbeltieren.

Sinn und Zweck ist die Erzeugung von Nahrungsmitteln, Wolle, Häuten oder Fellen oder zu anderen landwirtschaftlichen Zwecken.

Darüber hinaus können auch andere Tiere zu einem der genannten Zwecke gehalten werden wie zum Beispiel Fische, Bienen, aber auch Schnecken und Muscheln.

Freigabevermerk

28.02.2023 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

 

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Rathaus Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag9:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch14:00 - 18 Uhr

Schließtage:
10.05.2024
10.06.2024 (Auszählung Wahl)
05.09.2024
04.10.2024
23.12.2024
24.12.2024
27.12.2024
30.12.2024
31.12.2024

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77794 Lautenbach
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