Impressionen aus Lautenbach

Inklusionsbetriebe

Inklusionsbetriebe können rechtlich selbstständige Inklusionsunternehmen (IU) sein oder unselbstständige Inklusionsabteilungen oder Inklusionsbetriebe.

Inklusionsbetriebe bieten schwerbehinderten Menschen mit besonderen Vermittlungshemmnissen oder behinderten oder von Behinderung bedrohten psychisch kranken Menschen sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse des allgemeinen Arbeitsmarktes.
Zwischen 30 bis 50 Prozent der Belegschaft müssen zu diesem Personenkreis gehören. Die Beschäftigten erhalten dort arbeitsbegleitende Betreuung, berufliche Weiterbildung und die Teilnahmemöglichkeit an außerbetrieblichen Trainings- und Bildungsmaßnahmen. Damit soll diesen Personen die Qualifizierung für eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglicht werden.

Inklusionsbetriebe können sowohl rechtlich selbstständige Inklusionsunternehmen als auch rechtlich unselbstständige Inklusionsabteilungen oder Inklusionsbetriebe sein.

Das Integrationsamt fördert Aufbau, Erweiterung, Modernisierung, Ausstattung und die betriebswirtschaftliche Beratung von Inklusionsbetrieben. Dazu zählen beispielsweise die Anschaffung von Maschinen, EDV-Ausstattungen, Einrichtungsgegenständen oder Kosten für ein Gründungsgutachten.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

15.06.2026 Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg

 

Stellenangebote

Aktuelle Ausschreibungen

Ihr Auskunftservice für Ihren Ausweis

Zur Auskunft auf Foto klicken
für nähere Informationen Bild anklicken

Anmeldung Feuer

Einwilligung Jubilare

Rathaus Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag9:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch14:00 - 18 Uhr

Schließtage:

2026
12.02.2026
15.05.2026
05.06.2026
30.07.2026
24.12.2026
31.12.2026

Kontakt

Gemeinde Lautenbach
Hauptstraße 48
77794 Lautenbach
Fon 07802 - 9259-0
info@lautenbach-renchtal.de