Impressionen aus Lautenbach

Steuerpflichten als Arbeitgeber

Beschäftigen Sie in Ihrem Betrieb Arbeitnehmerinnen beziehungsweise Arbeitnehmer, müssen Sie von deren Arbeitslohn Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchenlohnsteuer einbehalten. Diese Abzüge melden Sie elektronisch beim Finanzamt an und überweisen sie dorthin.

Der Abzug richtet sich nach der Höhe des Arbeitslohns und den persönlichen Besteuerungsmerkmalen der beschäftigten Person, die in der elektronischen Datenbank der Finanzverwaltung als Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) gespeichert sind.

Für Teilzeitkräfte und Aushilfen gelten Besonderheiten.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

30.10.2023 Oberfinanzdirektion Karlsruhe als Vertreterin des Finanzministeriums

 

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Rathaus Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag9:00 - 12:00 Uhr
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Schließtage:
10.05.2024
10.06.2024 (Auszählung Wahl)
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23.12.2024
24.12.2024
27.12.2024
30.12.2024
31.12.2024

Kontakt

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Hauptstraße 48
77794 Lautenbach
Fon 07802 - 9259-0
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