Impressionen aus Lautenbach

Tierschutzrecht

Das Tierschutzrecht wird geleitet von dem Grundsatz, dass Tiere Mitgeschöpfe des Menschen sind. Deren Leben und Wohlbefinden muss geschützt werden.

Der Mensch trägt die Verantwortung für das Leben der Tiere. Er hat kein Recht, einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen oder es zu töten.

Freigabevermerk

23.02.2023 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

 

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Mittwoch:
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Schließtage:
10.05.2024
10.06.2024 (Auszählung Wahl)
05.09.2024
04.10.2024
23.12.2024
24.12.2024
27.12.2024
30.12.2024
31.12.2024

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Gemeinde Lautenbach
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