Impressionen aus Lautenbach
Leistungen

Hebammenhilfe in Anspruch nehmen

Hebammen unterstützen und helfen Mutter und Kind während der Schwangerschaft, bei der Geburt und in den ersten Tagen danach.

Wenn das Kind nach der Entbindung nicht von der Versicherten versorgt werden kann, hat es selbst Anspruch auf die Leistungen der Hebammenhilfe. Dies gilt beispielsweise in Fällen der Adoption oder bei Tod oder wenn die Mutter kranksheitsbedingt nicht beim Kind sein kann.

Kosten

  • für gesetzlich Versicherte: Keine
  • für privat Versicherte: Klären Sie die Kostenübernahme vorher mit Ihrer Versicherung.

Dauer der Unterstützung

  • für gesetzlich Versicherte:
    • bis zum zehnten Tag nach der Entbindung: mindestens ein täglicher Besuch
    • bis Ihr Kind zwölf Wochen alt ist:
      • weitere 16-mal
      • bei Stillschwierigkeiten oder Ernährungsproblemen: anschließend noch achtmal
    • im Einzelfall auch länger; dazu benötigen Sie eine Verordnung Ihres Arztes
  • für privat Versicherte: Erkundigen Sie sich vorher bei Ihrer Versicherung.

Zuständige Stelle

Ihre gesetzliche oder private Krankenkasse

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Sie sind schwanger oder haben bereits entbunden.

Verfahrensablauf

Sie haben Anspruch auf eine ambulante oder stationäre Entbindung. Wenden Sie sich direkt an die Hebamme Ihrer Wahl und sprechen Sie mit ihr die weiteren Termine ab.

Erforderliche Unterlagen

bei gesetzlich Versicherten: die Krankenversichertenkarte

Kosten

keine

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat dessen ausführliche Fassung am 04.04.2022 freigegeben.

 

aktuelle Ausschreibungen

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Anmeldung Feuer

Rathaus Öffnungszeiten

Montag – Donnerstag: 
8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Mittwoch:
14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag:
8.00 Uhr bis 12.30 Uhr

Schließtage:
10.05.2024
10.06.2024 (Auszählung Wahl)
05.09.2024
04.10.2024
23.12.2024
24.12.2024
27.12.2024
30.12.2024
31.12.2024

Kontakt

Gemeinde Lautenbach
Hauptstraße 48
77794 Lautenbach
Fon 07802 - 9259-0
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