Impressionen aus Lautenbach
Leistungen

Errichtung von Zoos beantragen

Zoos sind dauerhafte Einrichtungen, in denen Tiere wild lebender Arten während eines Zeitraums von mindestens sieben Tagen im Jahr gehalten werden, um sie zur Schau zu stellen. Die Errichtung, die wesentliche Änderung und der Betrieb solcher Einrichtungen bedürfen der Genehmigung. Zirkusse und Tierhandlungen gelten nicht als Zoos.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat verschiedene Gutachten über die Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren, Vögeln, Reptilien und Zierfischen herausgegeben, die bei der Beurteilung von Zoos zugrunde zu legen sind.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Benötigt wird ein schriftlicher Antrag mit umfangreichen Antragsunterlagen, die im Merkblatt Errichtung von Zoos aufgelistet sind.

Verfahrensablauf

Nach Antragsstellung erfolgt die Prüfung und die Bekanntgabe des Ergebnisses.

Erforderliche Unterlagen

Bitte entnehmen Sie die Liste der erforderlichen Unterlagen dem Merkblatt Errichtung von Zoos (Downloads).

 

aktuelle Ausschreibungen

Ihr Auskunftservice für Ihren Ausweis

Zur Auskunft auf Foto klicken
für nähere Informationen Bild anklicken

Anmeldung Feuer

Rathaus Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag9:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch14:00 - 18 Uhr

Schließtage:

2026
12.02.2026
15.05.2026
05.06.2026
30.07.2026
24.12.2026
31.12.2026

Kontakt

Gemeinde Lautenbach
Hauptstraße 48
77794 Lautenbach
Fon 07802 - 9259-0
info@lautenbach-renchtal.de