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Leistungen

Errichtung von Zoos beantragen

Zoos sind dauerhafte Einrichtungen, in denen Tiere wild lebender Arten während eines Zeitraums von mindestens sieben Tagen im Jahr gehalten werden, um sie zur Schau zu stellen. Die Errichtung, die wesentliche Änderung und der Betrieb solcher Einrichtungen bedürfen der Genehmigung. Zirkusse und Tierhandlungen gelten nicht als Zoos.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat verschiedene Gutachten über die Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren, Vögeln, Reptilien und Zierfischen herausgegeben, die bei der Beurteilung von Zoos zugrunde zu legen sind.

Onlineantrag und Formulare

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Benötigt wird ein schriftlicher Antrag mit umfangreichen Antragsunterlagen, die im Merkblatt Errichtung von Zoos aufgelistet sind.

Verfahrensablauf

Nach Antragsstellung erfolgt die Prüfung und die Bekanntgabe des Ergebnisses.

Erforderliche Unterlagen

Bitte entnehmen Sie die Liste der erforderlichen Unterlagen dem Merkblatt Errichtung von Zoos (Downloads).

 

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Anmeldung Feuer

Rathaus Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag9:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch14:00 - 18 Uhr

Schließtage:
10.05.2024
10.06.2024 (Auszählung Wahl)
05.09.2024
04.10.2024
23.12.2024
24.12.2024
27.12.2024
30.12.2024
31.12.2024

Kontakt

Gemeinde Lautenbach
Hauptstraße 48
77794 Lautenbach
Fon 07802 - 9259-0
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