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Leistungen

Abfallablagerungen - Mitteilung an Behörde

Einschreiten bei unerlaubten Abfallablagerungen oder bei unzulässigem Verbrennen von Abfällen

Leistungsdetails

Voraussetzungen

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Verfahrensablauf

Leider ist immer wieder festzustellen, dass Abfälle in der freien Landschaft oder sonstigen Grundstücken abgelagert oder verbrannt werden. Dies stellt einen Verstoß gegen die Bestimmungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes dar.

Falls das Landratsamt hiervon Kenntnis erlangt, wird unter Mithilfe der Polizei versucht, den oder die Umweltsünder zu ermitteln. Unzulässige Abfallablagerungen werden beseitigt.

Falls Sie uns eine unzulässige Abfallablagerung mitteilen möchten, schreiben Sie uns bitte unter: gewerbeaufsicht@ortenaukreis.de
Sie sollten hierbei die Ablagerungsstelle und - wenn möglich - auch die Art und Menge der Abfälle beschreiben.

Erforderliche Unterlagen

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Anmeldung Feuer

Rathaus Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag9:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch14:00 - 18 Uhr

Schließtage:
10.05.2024
10.06.2024 (Auszählung Wahl)
05.09.2024
04.10.2024
23.12.2024
24.12.2024
27.12.2024
30.12.2024
31.12.2024

Kontakt

Gemeinde Lautenbach
Hauptstraße 48
77794 Lautenbach
Fon 07802 - 9259-0
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