Impressionen aus Lautenbach
Leistungen

Änderungen an die Krankenkasse melden

Sie müssen als versicherte Personen Ihrer Krankenkasse Änderungen mitteilen, die für die Feststellung der Versicherungs- und Beitragspflicht erforderlich sind.

Zuständige Stelle

Ihre Krankenkasse

Leistungsdetails

Voraussetzungen

In ihren Lebensverhältnissen hat sich etwas geändert und das hat Einfluss auf das Versicherungsverhältnis.

Sie sind verpflichtet, von sich aus alle Auskünfte zu geben, die für Sie erkennbar Einfluss auf das Versicherungsverhältnisses haben und konkrete Fragen der Krankenkasse zu beantworten. Können Sie auf einzelne Fragen nicht antworten, weil sie selbst beispielsweise von bestimmten Dingen noch keine Kenntnis haben, müssen Sie dies angeben.

Verfahrensablauf

Sie können die Änderungen formlos Ihrer Krankenkasse melden. Einige Krankenkassen bieten auch Onlineformulare im Internet an. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.

Fristen

Sie müssen die Änderungen sofort anzeigen.

Erforderliche Unterlagen

Keine

Kosten

keine

Hinweise

Nähere Informationen erhalten Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse.

Freigabevermerk

15.03.2023; Sozialministerium Baden-Württemberg

 

aktuelle Ausschreibungen

Bodenrichtwerte

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Anmeldung Feuer

Rathaus Öffnungszeiten

Montag – Donnerstag: 
8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Mittwoch:
14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag:
8.00 Uhr bis 12.30 Uhr

Schließtage:
02.10.2023 geschlossen
27.12.2023 geschlossen
28.12.2023 geschlossen
29.12.2023 geschlossen

Kontakt

Gemeinde Lautenbach
Hauptstraße 48
77794 Lautenbach
Fon 07802 - 9259-0
Fax 07802 - 9259-59
info@lautenbach-renchtal.de