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Leistungen

Akademische Gesundheitsberufe - Anerkennung der Weiterbildung beantragen

Haben Sie eine Weiterbildungsmaßnahme erfolgreich abgeschlossen? Dann sind Sie üblicherweise zum Führen einer Weiterbildungsbezeichnung berechtigt, z. B. einer Facharztbezeichnung. Bevor Sie eine solche Bezeichnung führen dürfen, müssen Sie sie von der zuständigen Heilberufe-Kammer anerkennen lassen.

Zuständige Stelle

  • für Ärztinnen und Ärzte: die Landesärztekammer Baden-Württemberg
  • für Zahnärztinnen und Zahnärzte: die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg
  • für Apothekerinnen und Apotheker: die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg
  • für Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg

Hinweis: Entscheidend ist, welcher Kammer Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung angehören. Sie müssen den Antrag auch bei Ihrer Heilberufe-Kammer in Baden-Württemberg stellen, wenn Sie einen Großteil der Weiterbildung in einem anderen Bundesland oder in anderen Bundesländern absolviert haben.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Welche Voraussetzungen Ihre Weiterbildung für die Anerkennung erfüllen muss, können Sie auf den Internetseiten der für Sie zuständigen Heilberufe-Kammer nachlesen. Dort finden Sie auch passende Weiterbildungsangebote.

Verfahrensablauf

Die Anerkennung müssen Sie schriftlich beantragen. Das notwendige Formular erhalten Sie bei der zuständigen Heilberufe-Kammer. Je nach Angebot können Sie es auch im Internet herunterladen.

Fristen

Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.

Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen und Nachweise Sie Ihrem Antrag beilegen müssen, erfahren Sie im Antragsformular.

Kosten

Gebühren nach der der jeweiligen Weiterbildungsordnung in Verbindung mit der Gebührenordnung der Heilberufe-Kammer in unterschiedlicher Höhe

Hinweise

Keine.

Vertiefende Informationen

  • Die Weiterbildung in akademischen Gesundheitsberufen ist in den Weiterbildungsordnungen der jeweiligen Heilberufe-Kammern geregelt. Bei den Weiterbildungsordnungen handelt es sich um Satzungen der Heilberufe-Kammern, die auf der Grundlage des Heilberufe-Kammergesetzes Baden-Württemberg erlassen worden sind.

Freigabevermerk

04.09.2023; Sozialministerium Baden-Württemberg

 

aktuelle Ausschreibungen

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Anmeldung Feuer

Rathaus Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag9:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch14:00 - 18 Uhr

Schließtage:
10.05.2024
10.06.2024 (Auszählung Wahl)
05.09.2024
04.10.2024
23.12.2024
24.12.2024
27.12.2024
30.12.2024
31.12.2024

Kontakt

Gemeinde Lautenbach
Hauptstraße 48
77794 Lautenbach
Fon 07802 - 9259-0
info@lautenbach-renchtal.de