Impressionen aus Lautenbach
Leistungen

Ausnahme von Gurt- und Helmtragepflicht

Hier können Sie eine Ausnahme von der Gurt- und Helmtragepflicht beantragen

Zuständige Stelle

Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnsitz.
Die Großen Kreisstädte - Achern, Kehl, Lahr (mit Kippenheim) und Oberkirch (mit Lautenbach und Renchen) und Offenburg, sind selbst zuständig.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Stellung eines Antrags sowie ggf. Einreichung der erforderlichen Unterlagen

Verfahrensablauf

Nach Antragsstellung und Einreichung der Unterlagen wird der Antrag bearbeitet und das Ergebnis bekanntgegeben.

Erforderliche Unterlagen

Ärztliche Bescheinigung (siehe Antragsformular)

Kosten

Es können Gebühren anfallen.

 

aktuelle Ausschreibungen

Bodenrichtwerte

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Anmeldung Feuer

Rathaus Öffnungszeiten

Montag – Donnerstag: 8.00 Uhr bis 12.00 UhrMittwoch:14.00 Uhr bis 18.00 UhrFreitag:8.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Freiwillig Maske tragen:Wir empfehlen beim Betreten des Rathauses das Tragen einer Maske.Bei steigenden Inzidenzzahlen ist die Gemeindeverwaltung gegebenenfalls gezwungen wieder entsprechend zu reagieren.

Schließtage:
16.02.2023 ab 10 Uhr geschlossen
19.05.2023 geschlossen
09.06.2023 geschlossen
07.09.2023 geschlossen
02.10.2023 geschlossen
30.10.2023 geschlossen
31.10.2023 geschlossen
27.12.2023 geschlossen
28.12.2023 geschlossen
29.12.2023 geschlossen

Kontakt

Gemeinde Lautenbach
Hauptstraße 48
77794 Lautenbach
Fon 07802 - 9259-0
Fax 07802 - 9259-59
info@lautenbach-renchtal.de