Impressionen aus Lautenbach
Leistungen

Ausnahme von Gurt- und Helmtragepflicht

Hier können Sie eine Ausnahme von der Gurt- und Helmtragepflicht beantragen

Zuständige Stelle

Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnsitz.
Die Großen Kreisstädte - Achern, Kehl, Lahr (mit Kippenheim) und Oberkirch (mit Lautenbach und Renchen) und Offenburg, sind selbst zuständig.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Stellung eines Antrags sowie ggf. Einreichung der erforderlichen Unterlagen

Verfahrensablauf

Nach Antragsstellung und Einreichung der Unterlagen wird der Antrag bearbeitet und das Ergebnis bekanntgegeben.

Erforderliche Unterlagen

Ärztliche Bescheinigung (siehe Antragsformular)

Kosten

Es können Gebühren anfallen.

 

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Anmeldung Feuer

Rathaus Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag9:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch14:00 - 18 Uhr

Schließtage:

2025/2026

24.12.2025
29.12.2025
30.12.2025
31.12.2025
12.02.2026
15.05.2026
04.06.2026
30.07.2026
24.12.2026
31.12.2026

Kontakt

Gemeinde Lautenbach
Hauptstraße 48
77794 Lautenbach
Fon 07802 - 9259-0
info@lautenbach-renchtal.de