Impressionen aus Lautenbach
Leistungen

E-Lastenräder - Förderung beantragen

Gefördert wird der Erwerb oder das Leasing bestimmter Räder und Anhänger.

  • Neue Elektrolastenräder der EG-Fahrzeugklassen L1e bis L5e sowie
  • Elektrolastenräder mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 25 Stundenkilometer für den Waren-, Material- oder Personentransport.

Elektrolastenanhänger werden ebenfalls bezuschusst.

  • Höhe: 25 Prozent der Beschaffungskosten, höchstens 2.500 Euro.
  • Als Beschaffungskosten gelten die Ausgaben für das Standardmodell.

Bezüglich des Beginns der Maßnahme wird eine Ausnahme gemäß Nummer 1.2 VV zu § 44 LHO befristet bis zum 31.12.2021 zugelassen. Danach ist der vorzeitige Maßnahmenbeginn ab dem 01.08.2020 förderunschädlich für alle Vorhaben. Diese Regelung gilt rückwirkend auch für alle bereits eingereichten Anträge, die noch nicht beschieden sind.

Onlineantrag und Formulare

Zuständige Stelle

L-Bank Baden-Württemberg

Leistungsdetails

Voraussetzungen

  • Sie sind Unternehmen, Freiberufler, juristische Person des privaten Rechts, gemeinnützige Organisationen oder Kommunen mit dem Sitz in Baden-Württemberg.
  • Sie nutzen Elektrolastenräder überwiegend für den gewerblichen, gemeinnützigen, gemeinschaftlichen oder kommunalen Einsatz in Baden-Württemberg.
  • Die Räder müssen mindestens 3 Jahre, bei Leasing während der kompletten Leasingdauer (maximal 3 Jahre) in Baden-Württemberg im gewerblichen, gemeinnützigen, gemeinschaftlichen oder kommunalen Einsatz sein.
  • Sie haben noch keinen Lieferungs- oder Leistungsvertrag abgeschlossen.

Elektrolastenräder sind serienmäßig konzipierte Räder mit festen Transportmöglichkeiten (Box, Pritsche).

Keine E-Lastenräder sind z.B. serienmäßige Pedelecs mit angebauten Satteltaschen.

Elektrolastenräder, die ausschließlich privat genutzt werden, werden nicht gefördert.

Verfahrensablauf

Für jedes Fahrzeug müssen Sie einen eigenen Antrag ausfüllen.

Die Förderung können Sie online auf der Seite der L-Bank beantragen.

 Ihr Antrag wird daraufhin von der L-Bank geprüft und Sie erhalten bei Bewilligung den Bescheid.

Leasing

Nach Bestandskraft des Zuwendungsbescheides können Sie die Hälfte der bewilligten Zuwendung erhalten. Nutzen Sie das online bereitgestellte Mittelanforderungsformular und schicken Sie es zusammen mit dem Leasingvertrag an die E-Mail-Adresse elektromobilitaet@l-bank.de.

Nach Ablauf der Leasingvertragslaufzeit, spätestens nach drei Jahren, müssen Sie den Verwendungsnachweis mit den entsprechenden Zahlungsnachweisen an die L-Bank schicken. Nutzen Sie dafür das online bereitgestellte Verwendungsnachweisformular.

Nach Prüfung des Verwendungsnachweises erhalten Sie die restliche Förderung ausbezahlt.

Kauf

Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt in einer Summe nach Vorlage des Verwendungsnachweises sowie des Kaufvertrages und des Zahlungsnachweises für das geförderte Elektrolastenrad. Hierfür ist das online bereitgestellte Verwendungsnachweisformular zu verwenden und elektronisch unter der E-Mail-Adresse elektromobilitaet@l-bank.de einzureichen.

De-Minimis

Bei dieser Förderung handelt es sich um eine De-minimis-Beihilfe. Fügen Sie jedem Antrag die online bereitgestellte De-minimis-Erklärung bei.

Erforderliche Unterlagen

Kauf- oder Leasingvertrag

Bearbeitungsdauer

Mindestens zwei Wochen

Hinweise

Sie können maximal eine Förderung für 20 Elektrolastenräder bekommen.

Freigabevermerk

Stand: 08.07.2021

Verantwortlich: Verkehrsministerium Baden-Württemberg

 

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Anmeldung Feuer

Rathaus Öffnungszeiten

Montag – Donnerstag: 8.00 Uhr bis 12.00 UhrMittwoch:14.00 Uhr bis 18.00 UhrFreitag:8.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Freiwillig Maske tragen:Wir empfehlen beim Betreten des Rathauses das Tragen einer Maske.Bei steigenden Inzidenzzahlen ist die Gemeindeverwaltung gegebenenfalls gezwungen wieder entsprechend zu reagieren.

Schließtage:
16.02.2023 ab 10 Uhr geschlossen
19.05.2023 geschlossen
09.06.2023 geschlossen
07.09.2023 geschlossen
02.10.2023 geschlossen
30.10.2023 geschlossen
31.10.2023 geschlossen
27.12.2023 geschlossen
28.12.2023 geschlossen
29.12.2023 geschlossen

Kontakt

Gemeinde Lautenbach
Hauptstraße 48
77794 Lautenbach
Fon 07802 - 9259-0
Fax 07802 - 9259-59
info@lautenbach-renchtal.de