Impressionen aus Lautenbach
Leistungen

Feste und Freizeiten - Hygienevorschriften beachten

Mangelnde Hygiene bei Zubereitung und Lagerung von Lebensmitteln kann die Ursache für Lebensmittelinfektionen wie zum Beispiel Salmonellosen sein.

Vorbeugung ist der beste Schutz gegen böse Überraschungen.

Zuständige Stelle

für die Einhaltung der Hygienevorschriften: die untere Lebensmittelüberwachungsbehörde

Untere Lebensmittelüberwachungsbehörde ist,

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Sie kommen außerhalb Ihres privaten Bereichs mit bestimmten Lebensmitteln direkt oder indirekt in Kontakt.

Indirekter Kontakt besteht zum Beispiel über Geschirr und Besteck bzw. auch bei der Reinigung davon.

Verfahrensablauf

In der Regel müssen Sie jede Veranstaltung, die über den privaten Bereich wie zum Beispiel ein Familienfest hinausgeht, genehmigen lassen. Dies ist jedoch keine lebensmittelrechtliche Vorgabe.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

keine

Hinweise

Keine

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

21.06.2023 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

 

aktuelle Ausschreibungen

Bodenrichtwerte

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Anmeldung Feuer

Rathaus Öffnungszeiten

Montag – Donnerstag: 
8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Mittwoch:
14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag:
8.00 Uhr bis 12.30 Uhr

Schließtage:
07.09.2023 geschlossen
02.10.2023 geschlossen
30.10.2023 geschlossen
31.10.2023 geschlossen
27.12.2023 geschlossen
28.12.2023 geschlossen
29.12.2023 geschlossen

Kontakt

Gemeinde Lautenbach
Hauptstraße 48
77794 Lautenbach
Fon 07802 - 9259-0
Fax 07802 - 9259-59
info@lautenbach-renchtal.de