Impressionen aus Lautenbach
Leistungen

Frauenhäuser - Förderung beantragen

In Baden-Württemberg gibt es Frauen- und Kinderschutzhäuser, die Frauen und deren Kindern vorübergehend Schutz, Unterkunft und Betreuung bieten, wenn sie häuslicher Gewalt ausgesetzt oder davon bedroht sind.

Die Frauen- und Kinderschutzhäuser werden vom Land Baden-Württemberg unterstützt, um Beratungs-, Hilfs- und Schutzangebote bieten zu können. Auch soll für Notfälle jederzeit die telefonische Erreichbarkeit und Aufnahmebereitschaft gewährleistet sein.

Zuständige Stelle

Das Regierungspräsidium, in dessen Bezirk sich das Frauen- und Kinderschutzhaus befindet.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Sie sind Träger eines Frauen- und Kinderschutzhauses.

Verfahrensablauf

  • Melden Sie sich mit Ihrem Behördenkonto an.
  • Füllen Sie das Online-Formular vollständig aus.
  • Wählen Sie dabei aus, wofür Sie eine Förderung wünschen:
    • für den laufenden Betrieb oder / undlaufende Zwecke oder
    • Investitionen am/ im Frauen- und Kinderschutzhaus
  • Laden Sie die erforderliche Unterlage (Exceldatei) hoch.
  • Schicken Sie den Antrag online ab.
  • Sie erhalten eine Eingangsbestätigung.
  • Beim Vorliegen aller förderrechtlichen Voraussetzungen erhalten Sie eine Servicekonto-Nachricht mit dem entsprechenden Zuwendungssbescheid sowie Formularen für die Auszahlung und für den Verwendungsnachweis.
  • Anschließend kann über das Servicekonto die Auszahlung des Förderbetrages beantragt werden. Dann erhalten Sie die Förderung vom zuständigen Regierungspräsidium überwiesen.
  • Den Verwendungsnachweis müssen Sie dann bis zum 31.03. des Folgejahres über das Servicekonto vorlegen.

Weitere Auskünfte und Beratung erhalten Sie beim zuständigen Regierungspräsidium.

Fristen

bis zum 31.03. jeden Jahres

Erforderliche Unterlagen

Aufstellung der geplanten Ausgaben auf entsprechendem Excel Vordruck

 

Kosten

keine

Freigabevermerk

Stand: 10.02.2022

Verantwortlich: Regierungspräsidium Freiburg

 

aktuelle Ausschreibungen

Bodenrichtwerte

für nähere Informationen Bild anklicken

für nähere Informationen Bild anklicken

Anmeldung Feuer

Rathaus Öffnungszeiten

Montag – Donnerstag: 8.00 Uhr bis 12.00 UhrMittwoch:14.00 Uhr bis 18.00 UhrFreitag:8.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Freiwillig Maske tragen:Wir empfehlen beim Betreten des Rathauses das Tragen einer Maske.Bei steigenden Inzidenzzahlen ist die Gemeindeverwaltung gegebenenfalls gezwungen wieder entsprechend zu reagieren.

Schließtage:
16.02.2023 ab 10 Uhr geschlossen
19.05.2023 geschlossen
09.06.2023 geschlossen
07.09.2023 geschlossen
02.10.2023 geschlossen
30.10.2023 geschlossen
31.10.2023 geschlossen
27.12.2023 geschlossen
28.12.2023 geschlossen
29.12.2023 geschlossen

Kontakt

Gemeinde Lautenbach
Hauptstraße 48
77794 Lautenbach
Fon 07802 - 9259-0
Fax 07802 - 9259-59
info@lautenbach-renchtal.de