Impressionen aus Lautenbach
Leistungen

Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung - Verdacht melden

Wenn Sie als Unternehmer oder Unternehmerin im Nichtfinanzsektor Anhaltspunkte dafür haben, dass Sie mit Geld oder Gegenständen aus dubiosen Quellen zu tun haben, müssen Sie das melden.

Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, können Ihnen hohe Bußgelder drohen.

Zuständige Stelle

Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen "Financial Intelligence Unit" (FIU) bei der Generalzolldirektion

Leistungsdetails

Voraussetzungen

  • Sie sind eine Person oder ein Unternehmen, die oder das nach dem Geldwäschegesetz zur Meldung verpflichtet ist. Darunter fallen beispielsweise:
    • Personen, die gewerblich mit Gütern handeln oder diese vermitteln
    • Finanzunternehmen nach § 1 Absatz 3 Kreditwesengesetz (KWG), ohne Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitute
    • Dienstleister für Gesellschaften und Treuhandvermögen oder Treuhänder, wenn Sie bestimmte Dienstleistungen erbringen (zum Beispiel Gründung von Vorratsgesellschaften oder das Bereitstellen eines Sitzes, einer Geschäfts-, Verwaltungs- oder Postadresse)
    • Immobilienmakler
    • Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler
  • Sie haben den Verdacht, dass
    • Vermögenswerte eine illegale Herkunft haben
    • Vermögenswerte im Zusammenhang mit Terrorismusfinanzierung stehen
    • Ihr Vertragspartner Ihnen gegenüber nicht offenlegt, dass er für einen wirtschaftlich Berechtigten handelt

Verfahrensablauf

Die Geldwäsche-Verdachtsmeldung müssen Sie in der Regel elektronisch abgeben.

Das meldende Unternehmen muss sich dazu vorab registrieren.
Da die Registrierung einen gewissen Aufwand mit sich bringt und die Verdachtsmeldung auf jeden Fall schnell abgegeben werden muss, empfiehlt es sich, sich frühzeitig zu registrieren; auch ohne aktuell vorliegenden Verdachtsfall.

Tun Sie dies schnellst möglich, das heißt innerhalb eines Tages.

Senden Sie die Meldung und die Unterlagen an die zuständige Stelle.

Über die Meldung des Verdachts auf Geldwäsche müssen Sie schweigen.
Sie dürfen Ihre Vertragspartner und sonstige Dritte keinesfalls darüber informieren.
Außerdem dürfen Sie die angetragene Transaktion zunächst nicht durchführen.
Konkrete Informationen zum weiteren Ablauf erhalten sie von der zuständigen Stelle.

Fristen

schnellst möglich

Erforderliche Unterlagen

Unterlagen, die zum Verdachtsmoment geführt haben

Kosten

keine

Hinweise

keine

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

19.03.2023 Innenministerium Baden-Württemberg

 

aktuelle Ausschreibungen

Bodenrichtwerte

für nähere Informationen Bild anklicken

für nähere Informationen Bild anklicken

Anmeldung Feuer

Rathaus Öffnungszeiten

Montag – Donnerstag: 8.00 Uhr bis 12.00 UhrMittwoch:14.00 Uhr bis 18.00 UhrFreitag:8.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Freiwillig Maske tragen:Wir empfehlen beim Betreten des Rathauses das Tragen einer Maske.Bei steigenden Inzidenzzahlen ist die Gemeindeverwaltung gegebenenfalls gezwungen wieder entsprechend zu reagieren.

Schließtage:
16.02.2023 ab 10 Uhr geschlossen
19.05.2023 geschlossen
09.06.2023 geschlossen
07.09.2023 geschlossen
02.10.2023 geschlossen
30.10.2023 geschlossen
31.10.2023 geschlossen
27.12.2023 geschlossen
28.12.2023 geschlossen
29.12.2023 geschlossen

Kontakt

Gemeinde Lautenbach
Hauptstraße 48
77794 Lautenbach
Fon 07802 - 9259-0
Fax 07802 - 9259-59
info@lautenbach-renchtal.de