Impressionen aus Lautenbach
Leistungen

Häusliche Grünabfälle entsorgen

Häusliche Grünabfälle können Sie entsorgen

  • durch Eigenkompostierung,
  • über ein Holsystem:
    • Bereitstellung von Laub und krautigem Material in einem speziellen "Laubsack" oder einer Gartenabfalltonne,
    • Bereitstellung von holzigem, bündelfähigem Material zur saisonal begrenzten Abholung im Rahmen einer separaten Gartenabfallabfuhr,
  • an einer örtlichen Sammelstelle (Grüngutsammelstelle, Wertstoffhof),
  • an einer Grünabfallkompostierungsanlage.

Grünabfälle sollten getrennt nach "krautig" und "holzig" gesammelt und erfasst werden.

Zuständige Stelle

der Abfallwirtschaftsbetrieb in Ihrem Stadt- oder Landkreis

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Sie möchten Grünabfall entsorgen, beispielsweise

  • Gras- und Heckenschnitt,
  • Rasenschnitt,
  • Stauden,
  • Abraum von Beeten,
  • Blumen,
  • Balkonpflanzen,
  • Gestecke,
  • Abdeckreisig,
  • Laub,
  • Gehölzschnitt (Äste, Baumholz).

Entfernen Sie vorher anhaftende Fremdstoffe wie Draht- oder Kunststoffreste.

Verfahrensablauf

Informieren Sie sich bei der Verwaltung Ihres Abfallwirtschaftsbetriebes,

  • welche Sammelsysteme in Ihrem Stadt- oder Landkreis angeboten werden und
  • was genau Sie über die Grünabfallabholung oder an den Sammelstellen entsorgen dürfen.

Die meisten Abfallwirtschaftsbetriebe der Stadt- und Landkreise geben Abfallkalender heraus.
In diesen erfahren Sie die Abfuhrtermine, die Sammelarten und die Sammelstellen vor Ort.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

Die Kosten richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung.
Erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Abfallwirtschaftsbetrieb.

Hinweise

keine

Rechtsgrundlage

die jeweilige örtliche (Abfall-) Satzung in Ihrem Stadt- oder Landkreis.

Freigabevermerk

19.07.2022 Umweltministerium Baden-Württemberg

 

aktuelle Ausschreibungen

Bodenrichtwerte

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Anmeldung Feuer

Rathaus Öffnungszeiten

Montag – Donnerstag: 8.00 Uhr bis 12.00 UhrMittwoch:14.00 Uhr bis 18.00 UhrFreitag:8.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Freiwillig Maske tragen:Wir empfehlen beim Betreten des Rathauses das Tragen einer Maske.Bei steigenden Inzidenzzahlen ist die Gemeindeverwaltung gegebenenfalls gezwungen wieder entsprechend zu reagieren.

Schließtage:
16.02.2023 ab 10 Uhr geschlossen
19.05.2023 geschlossen
09.06.2023 geschlossen
07.09.2023 geschlossen
02.10.2023 geschlossen
30.10.2023 geschlossen
31.10.2023 geschlossen
27.12.2023 geschlossen
28.12.2023 geschlossen
29.12.2023 geschlossen

Kontakt

Gemeinde Lautenbach
Hauptstraße 48
77794 Lautenbach
Fon 07802 - 9259-0
Fax 07802 - 9259-59
info@lautenbach-renchtal.de