Impressionen aus Lautenbach
Leistungen

Sammelerlaubnis beantragen

Das Sammeln von wild wachsenden Pflanzen und wild lebenden Tieren der nicht besonders geschützten Arten für den Handel und für gewerbliche Zwecke ist erlaubnispflichtig.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Für das Erteilen einer Sammelerlaubnis benötigt die untere Naturschutzbehörde einen schriftlichen Antrag, der Angaben über
 
  • den Sammelgegenstand
  • die Sammelmenge
  • den Sammelort und
  • die Sammeldauer enthält.
 
Außerdem ist ein Lageplan vorzulegen, in dem das Sammelgebiet eingezeichnet ist.

Verfahrensablauf

-

Erforderliche Unterlagen

Schriftlicher Antrag mit Lageplan

Rechtsgrundlage

§ 39 Abs. 4 Bundesnaturschutzgesetz

 

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Anmeldung Feuer

Rathaus Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag9:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch14:00 - 18 Uhr

Schließtage:

2026
12.02.2026
15.05.2026
05.06.2026
30.07.2026
24.12.2026
31.12.2026

Kontakt

Gemeinde Lautenbach
Hauptstraße 48
77794 Lautenbach
Fon 07802 - 9259-0
info@lautenbach-renchtal.de