Impressionen aus Lautenbach
Leistungen

Spätaussiedlerbescheinigung erhalten

Der Spätaussiedlerstatus entsteht nicht schon aufgrund des Aufnahmebescheids, sondern erst mit der Ausstellung einer "Spätaussiedlerbescheinigung". Diese erhalten Sie nach der Aufnahme in Deutschland.

Mit diesem Status verbunden sind Erleichterungen für die Eingliederung in das soziale, kulturelle und berufliche Leben in der Bundesrepublik Deutschland. Gleichzeitig erwerben Sie laut Gesetz die deutsche Staatangehörigkeit.

Zuständige Stelle

das Bundesverwaltungsamt (BVA)

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Sie erfüllen die Spätaussiedlereigenschaft.

Verfahrensablauf

Das Verfahren wird anlässlich der Registrierung in der Erstaufnahmeeinrichtung des Bundesverwaltungsamtes in Friedland eingeleitet.

Während Ihres Aufenthalts in Friedland erhalten Sie einen Registrierschein, auf dem bestätigt wird, dass das Bescheinigungsverfahren eingeleitet wurde. Die Spätaussiedlerbescheinigung wird Ihnen dann später von dort aus an Ihren Wohnort nachgesandt.

Ehegatten oder Abkömmlinge, die im Aufnahmebescheid einbezogen wurden, erhalten eine "Bescheinigung als Ehegatte oder Abkömmling eines Spätaussiedlers".

Erforderliche Unterlagen

keine

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat ihn am 23.10.2019 freigegeben.

 

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Anmeldung Feuer

Rathaus Öffnungszeiten

Montag – Donnerstag: 8.00 Uhr bis 12.00 UhrMittwoch:14.00 Uhr bis 18.00 UhrFreitag:8.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Freiwillig Maske tragen:Wir empfehlen beim Betreten des Rathauses das Tragen einer Maske.Bei steigenden Inzidenzzahlen ist die Gemeindeverwaltung gegebenenfalls gezwungen wieder entsprechend zu reagieren.

Schließtage:
16.02.2023 ab 10 Uhr geschlossen
19.05.2023 geschlossen
09.06.2023 geschlossen
07.09.2023 geschlossen
02.10.2023 geschlossen
30.10.2023 geschlossen
31.10.2023 geschlossen
27.12.2023 geschlossen
28.12.2023 geschlossen
29.12.2023 geschlossen

Kontakt

Gemeinde Lautenbach
Hauptstraße 48
77794 Lautenbach
Fon 07802 - 9259-0
Fax 07802 - 9259-59
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