Impressionen aus Lautenbach
Leistungen

Trinkwasserbrunnen Meldung

Trinkwasserbrunnen sind Wasserversorgungsanlagen, die

  • sich im öffentlichen Raum befinden,
  • sich außerhalb von Gebäuden befinden,
  • frei zugänglich sind,
  • an eine a-, b- oder e-Anlage nach TrinkwV angeschlossen sind,
  • ganzjährig oder saisonal betrieben werden,
  • aus denen Trinkwasser zur Verfügung gestellt wird und
  • die von einem wechselnden, nicht abgrenzbaren Personenkreis zur Entnahme von Trinkwasser genutzt werden.

Anzeigepflicht

Die Errichtung, Inbetriebnahme und Außerbetriebnahme von Trinkwasserbrunnen, sowie die voraussichtliche Dauer des Betriebes sind dem Landratsamt Ortenaukreis - Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz in Offenburg anzuzeigen.

Die Inbetriebnahme und Außerbetriebnahme ist 4 Wochen im Voraus anzuzeigen.

Bitte nutzen Sie hierfür das Formular „Anzeige eines Trinkwasserbrunnens nach § 11 TrinkwV

(Ausgeschlossen hiervon ist bei zeitweiligen Wasserversorgungsanlagen die jährliche Außer- und Wiederinbetriebnahme.)

Zuständige Stelle

Landratsamt Ortenaukreis - Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Der Trinkwasserbrunnen muss an die öffentliche Trinkwassernetz angeschlossen sein.

Verfahrensablauf

-

Fristen

-

Erforderliche Unterlagen

-

Kosten

-

Bearbeitungsdauer

-

Hinweise

-

Vertiefende Informationen

Rechtsgrundlage

Trinkwasserverordnung

Freigabevermerk

-

 

aktuelle Ausschreibungen

Ihr Auskunftservice für Ihren Ausweis

Zur Auskunft auf Foto klicken
für nähere Informationen Bild anklicken

Anmeldung Feuer

Rathaus Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag9:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch14:00 - 18 Uhr

Schließtage:

2025

27.02.2025 
02.05.2025
30.05.2025
20.06.2025
31.07.2025
24.12.2025
29.12.2025
30.12.2025
31.12.2025

Kontakt

Gemeinde Lautenbach
Hauptstraße 48
77794 Lautenbach
Fon 07802 - 9259-0
info@lautenbach-renchtal.de