Impressionen aus Lautenbach
Leistungen

Unfallversicherung - Tagespflege anmelden

Als Tagespflegeperson müssen Sie sich selbst bei der Unfallversicherung anmelden. Sie sind dann bei Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten versichert.

Achtung: Auch wenn Sie eine private Unfallversicherung abgeschlossen haben, müssen Sie sich trotzdem pflichtversichern.

Die Berufsgenossenschaft berechnet und setzt den Jahresbeitrag für das jeweils laufende Jahr erst im folgenden Jahr rückwirkend fest.

Zuständige Stelle

die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Voraussetzung ist, dass Sie selbständig als Tagespflegeperson tätig sind. Das ist üblicherweise der Fall, wenn Sie sich um mehrere Kinder (höchstens fünf fremde Kinder) aus verschiedenen Familien kümmern. Dabei ist unerheblich, ob Sie sie bei sich zuhause oder in anderen geeigneten Räumen betreuen.

Das gilt auch für

  • selbständig tätige Tagespflegepersonen, die Kinder nur aus einer Familie betreuen und
  • durch das Jugendamt vermittelte und finanzierte Tagepflegepersonen im Sinne des § 23 SGB VII.

Ausnahmen sind möglich.

Tagespflegepersonen, die im Haushalt des zu betreuenden Kindes angestellt sind, sind als Beschäftigte des Haushalts nicht über die BGW, sondern über die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand (Unfallkassen) gesetzlich unfallversichert.

Verfahrensablauf

Sie müssen sich bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege innerhalb einer Woche nach Aufnahme der Tätigkeit formlos anmelden. Ein Antragsformular erhalten Sie bei der Berufsgenossenschaft oder können es im Internet ausfüllen, ausdrucken und abschicken. Wenn Sie sich formlos anmelden, müssen Sie folgende Angaben machen:

  • Name
  • Anschrift
  • Art und Gegenstand des Betriebes
  • Datum, wann Sie Ihre selbständige Tätigkeit aufgenommen haben

Fristen

innerhalb einer Woche nach Aufnahme der Tätigkeit

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

  • für die Anmeldung: keine
  • für die Versicherung: Jahresbeitrag in unterschiedlicher Höhe

Hinweise

keine

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

15.06.2022 Sozialministerium Baden-Württemberg

 

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Anmeldung Feuer

Rathaus Öffnungszeiten

Montag – Donnerstag: 8.00 Uhr bis 12.00 UhrMittwoch:14.00 Uhr bis 18.00 UhrFreitag:8.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Freiwillig Maske tragen:Wir empfehlen beim Betreten des Rathauses das Tragen einer Maske.Bei steigenden Inzidenzzahlen ist die Gemeindeverwaltung gegebenenfalls gezwungen wieder entsprechend zu reagieren.

Schließtage:
16.02.2023 ab 10 Uhr geschlossen
19.05.2023 geschlossen
09.06.2023 geschlossen
07.09.2023 geschlossen
02.10.2023 geschlossen
30.10.2023 geschlossen
31.10.2023 geschlossen
27.12.2023 geschlossen
28.12.2023 geschlossen
29.12.2023 geschlossen

Kontakt

Gemeinde Lautenbach
Hauptstraße 48
77794 Lautenbach
Fon 07802 - 9259-0
Fax 07802 - 9259-59
info@lautenbach-renchtal.de