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Leistungen

Partnerschaftsregister - Eintragung anmelden

Die Rechtsform der Partnerschaftsgesellschaft (PartG) ist ausschließlich den Angehörigen der freien Berufe, zum Beispiel Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, Ärztinnen und Ärzten oder Architektinnen und Architekten, vorbehalten. In der Partnerschaftsgesellschaft können auch verschiedene freie Berufe unter einem Dach vereinigt werden.

Das Partnerschaftsregister ist ein öffentliches Verzeichnis. Das Register wird elektronisch geführt. Das Partnerschaftsregister legt die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse einer Partnerschaft auf der Grundlage der Angaben der Partner offen. Es sind insbesondere folgende Angaben enthalten:

  • Name und Sitz der Partnerschaft
  • Gegenstand der Partnerschaft
  • die Namen, Wohnorte und Geburtsdaten aller Partner
  • die Vertretungsmacht der Partner
  • der in der Partnerschaft ausgeübte Beruf jedes Partners

Für die Eintragung einer Partnerschaft müssen sich sämtliche Partner im Register anmelden.

Zuständige Stelle

das Registergericht, in dessen Bezirk sich der Sitz der Partnerschaftsgesellschaft befindet

Registergerichte sind in Baden-Württemberg die Amtsgerichte Freiburg, Mannheim, Stuttgart und Ulm.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

  • Die Partnerschaftsgesellschaft übt kein Handelsgewerbe aus.
  • Die Partner der Gesellschaft sind natürliche Personen.
  • Es wurde ein Partnerschaftsvertrag geschlossen.

Verfahrensablauf

Die Eintragung in das Partnerschaftsregister müssen Sie mit allen Partnern beim Registergericht, in dessen Bezirk sich der zukünftige Sitz der Partnerschaftsgesellschaft befindet, anmelden. Sie müssen die Eintragung elektronisch in öffentlich beglaubigter Form beantragen.

Ihre Anmeldung muss vor allem enthalten:

  • Name, Sitz und Gegenstand der Partnerschaft
  • Name und Vorname sowie den in der Partnerschaft ausgeübten Beruf, Wohnort und Geburtsdatum jedes Partners sowie die Vertretungsmacht der Partner.

Sie können sich an eine Notarin oder einen Notar wenden. Sie oder er hilft Ihnen bei der Formulierung der Anmeldung, beglaubigt diese und reicht sie beim zuständigen Registergericht elektronisch ein. Die Notarkammer hilft Ihnen bei der Suche nach einer Notarin oder einem Notar in Ihrer Nähe.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

Das Registergericht kann neben der Anmeldung weitere Unterlagen verlangen, zum Beispiel Zulassungsurkunden oder Befähigungszeugnisse der Partner.

Kosten

Sie sind nach Eintragungsaufwand gestaffelt.

Hinweise

Die Partnerschaftsgesellschaft ist für die freien Berufe nicht zwingend. Andere Rechtsformen sind ebenfalls möglich.

Vertiefende Informationen

Alle Neueintragungen und Änderungen werden elektronisch im Registerportal unter www.handelsregister.de bekannt gemacht.

Freigabevermerk

06.03.2024 Justizministerium Baden-Württemberg

 

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Anmeldung Feuer

Rathaus Öffnungszeiten

Montag – Donnerstag: 
8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Mittwoch:
14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag:
8.00 Uhr bis 12.30 Uhr

Schließtage:
10.05.2024
10.06.2024 (Auszählung Wahl)
05.09.2024
04.10.2024
23.12.2024
24.12.2024
27.12.2024
30.12.2024
31.12.2024

Kontakt

Gemeinde Lautenbach
Hauptstraße 48
77794 Lautenbach
Fon 07802 - 9259-0
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