Impressionen aus Lautenbach
Leistungen

Erstattung des Eigenanteils an den Schülerbeförderungskosten beantragen

Die Kosten den Eigenanteils an den Schülerbeförderungskosten können unter Umständen erstattungsfähig sein.

Zuständige Stelle

  • für Schülerinnen und Schüler kreiseigener Schulen: das Landratsamt
  • für alle anderen Schülerinnen und Schüler: der jeweilige Schulträger (die Stadt-/Gemeindeverwaltung bzw. der Träger der Privatschule)

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen ist eine Antragsstellung sowie das Einreichen der erforderlichen Unterlagen.

Verfahrensablauf

Nach Antragsstellung erfolgt die Prüfung und die Bekanntgabe des Ergebnisses.

Fristen

Anträge müssen für das abgelaufene Schuljahr bis spätestens 31. Oktober des neuen Schuljahres gestellt werden.

Erforderliche Unterlagen

Gegebenenfalls werden erforderliche Unterlagen im Laufe des Verfahrens angefordert.

Rechtsgrundlage

  • § 18 des Gesetzes über den kommunalen Finanzausgleich
  • Satzung über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten
 

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Anmeldung Feuer

Rathaus Öffnungszeiten

Montag – Donnerstag: 8.00 Uhr bis 12.00 UhrMittwoch:14.00 Uhr bis 18.00 UhrFreitag:8.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Freiwillig Maske tragen:Wir empfehlen beim Betreten des Rathauses das Tragen einer Maske.Bei steigenden Inzidenzzahlen ist die Gemeindeverwaltung gegebenenfalls gezwungen wieder entsprechend zu reagieren.

Schließtage:
16.02.2023 ab 10 Uhr geschlossen
19.05.2023 geschlossen
09.06.2023 geschlossen
07.09.2023 geschlossen
02.10.2023 geschlossen
30.10.2023 geschlossen
31.10.2023 geschlossen
27.12.2023 geschlossen
28.12.2023 geschlossen
29.12.2023 geschlossen

Kontakt

Gemeinde Lautenbach
Hauptstraße 48
77794 Lautenbach
Fon 07802 - 9259-0
Fax 07802 - 9259-59
info@lautenbach-renchtal.de