Impressionen aus Lautenbach
Leistungen

Erstattung des Eigenanteils an den Schülerbeförderungskosten beantragen

Die Kosten den Eigenanteils an den Schülerbeförderungskosten können unter Umständen erstattungsfähig sein.

Zuständige Stelle

  • für Schülerinnen und Schüler kreiseigener Schulen: das Landratsamt
  • für alle anderen Schülerinnen und Schüler: der jeweilige Schulträger (die Stadt-/Gemeindeverwaltung bzw. der Träger der Privatschule)

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen ist eine Antragsstellung sowie das Einreichen der erforderlichen Unterlagen.

Verfahrensablauf

Nach Antragsstellung erfolgt die Prüfung und die Bekanntgabe des Ergebnisses.

Fristen

Anträge müssen für das abgelaufene Schuljahr bis spätestens 31. Oktober des neuen Schuljahres gestellt werden.

Erforderliche Unterlagen

Gegebenenfalls werden erforderliche Unterlagen im Laufe des Verfahrens angefordert.

Rechtsgrundlage

  • § 18 des Gesetzes über den kommunalen Finanzausgleich
  • Satzung über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten
 

aktuelle Ausschreibungen

Ihr Auskunftservice für Ihren Ausweis

Zur Auskunft auf Foto klicken
für nähere Informationen Bild anklicken

Anmeldung Feuer

Rathaus Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag9:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch14:00 - 18 Uhr

Schließtage:

2025

27.02.2025 
02.05.2025
30.05.2025
20.06.2025
31.07.2025
24.12.2025
29.12.2025
30.12.2025
31.12.2025

Kontakt

Gemeinde Lautenbach
Hauptstraße 48
77794 Lautenbach
Fon 07802 - 9259-0
info@lautenbach-renchtal.de